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Betrifft Datenschutz

Auf der Jahreshauptversammlung am 13. Februar kam der Fall eines Mitgliedes zur Sprache, das nicht damit einverstanden war, dass seine Adresse an ein Hamburger Theater weitergeleitet wurde, damit dieses auf eine Aufführung aufmerksam machen konnte, die mit Portugal zu tun hat, und an deren Vorbereitung wir beteiligt gewesen waren.

Unser Mitglied, Herr Dr. Seelmaecker, seines Zeichens Jurist, beruhigte uns jedoch. Hier liege kein Verstoß gegen den Datenschutz vor, da wir im Sinne der Zielsetzung unserer Gesellschaft gehandelt haben. Und er ließ uns den folgenden Auszug aus dem Datenschutzgesetz zukommen, dessen § 14 besagt:

Das Speichern, Verändern oder Nutzen personenbezogener Daten ist zulässig, wenn es zur Erfüllung der in der Zuständigkeit der verantwortlichen Stelle liegenden Aufgabe erforderlich ist und es für die Zwecke erfolgt, für die die Daten erhoben worden sind."

Zielsetzung unserer Gesellschaft ist es nun mal, unsere Mitglieder über Dinge zu informieren, die mit Portugal und den lusofonen Ländern zu tun haben. Daher werden wir, ähnlich wie es bisher schon mehrfach geschehen ist (z.B. im Fall des Museums für Völkerkunde oder des Literaturhauses), anderen Organisationen oder Institutionen zweckgebunden, einmalig einen Satz unserer Adressenaufkleber zur Verfügung stellen, damit sie unsere Mitglieder direkt informieren können.

Auch wenn im Forum Einhelligkeit über die Korrektheit dieses Verfahrens bestand, wurde beschlossen, die Beitrittserklärung mit einer zusätzlichen Rubrik zu versehen, welche zukünftigen Mitgliedern die Möglichkeit gibt, zu entscheiden, ob sie von dritter Seite benachrichtigt werden möchten oder nicht. Die bereits eingeschriebenen Mitglieder werden gebeten, dem Vorstand mitzuteilen, ob sie aus dem entsprechenden Verteiler genommen werden möchten.

Der Vorstand





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Portugal-Post Nr. 22 / 2003